Konflikte und Lösungen
Bei Eingriffen in die Natur, bleiben negative Auswirkungen selten aus. So auch bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Damit die für die Energiewende nötigen Anlagen möglichst naturverträglich gebaut werden, haben BUND und NABU gemeinsam mit der Bodensee-Stiftung dem Landesnaturschutzverband im Mai 2017 Eckpunkte vorgelegt für einen Planungsleitfaden „Freiflächen-Solaranlagen“.
Ziel ist, den einheitlichen Genehmigungsvollzug zu erleichtern sowie Projektierern und Gemeinden eine Orientierung zu geben, welche angedachten Projekte aus Naturschutzsicht genehmigungsfähig sind und so unnötige Planungen zu vermeiden.
Die zehn Eckpunkte

Klatschmohn und andere Kräuter bieten Insekten reichlich Nahrung. Foto: Andreas Klatt
Auf Grundlage der Planungshinweise der Naturschutzverbände hat das Dialogforum die wichtigsten Eckpunkten zur Planung und Gestaltung von Freiflächensolaranlagen anschaulich in einem Faltblatt dargestellt.
Das Hinweispapier sowie das Faltblatt zeigen, was berücksichtigt werden muss, um den Eingriff in die Natur möglichst gering zu halten oder in manchen Fällen sogar eine ökologische Aufwertung zu erreichen. Dazu zählen die folgenden zehn Punkte:
- Ausschlussflächen definieren
- Biotopverbund berücksichtigen und Wildwechsel ermöglichen
- Ökologisch wertvolle Flächen bewahren indem auch auf ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus keine Solaranlagen errichtet werden
- Flächenkonkurrenz mit Naturschutz und Landwirtschaft vermeiden
- Landschaftsbild schonen
- Versiegelung auf maximal fünf Prozent begrenzen
- Flächen naturschutzfreundlich gestalten, bepflanzen und pflegen z.B. mit Schafbeweidung und Verzicht auf chemische Düngemittel und Pestizide
- Ausgleichsmaßnahmen überprüfen durch regelmäßige Monitorings
- Zäune durchlässig machen, um die Durchgängigkeit für Kleintiere zu gewährleisten
- Rückbauverpflichtung bereits in der Genehmigung festlegen