Wichtige Weichenstellung für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie

NABU und BUND unterstützen den ambitionierten und gleichzeitig naturverträglichen Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik in Baden-Württemberg.

Momentan werden in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs sogenannte Teilregionalpläne Energie erarbeitet. Darin sollen die Regionen jeweils mindestens 1,8% ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen und mindestens 0,2% für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausweisen.

Diese Angaben fungieren als zentrale Vorfestlegung für den späteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, weshalb es besonders wichtig ist, dass Naturschutzaspekte frühzeitig in die Planungsprozesse eingebracht werden.

BUND und NABU sehen in den Teilregionalplänen eine Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, stellen aber auch Bedingungen, die für einen naturverträglichen Ausbau erfüllt werden müssen.

Um einen ersten Eindruck über Naturschutzbelange und potenzielle Gebiete für den Windenergieausbau zu bekommen, haben NABU und BUND relevante Informationen zusammengetragen und in einer interaktiven Karte dargestellt.  

https://www.dialogforum-energie-natur.de/regionalplanung/?topic=wind

In der Karte sind sowohl die naturschutzfachlich relevanten Bereiche dargestellt als auch solche Flächen, die sich aufgrund des Windleistungspotenzials besonders für den Ausbau der Windenergie eignen. Die dargestellten Flächen mit besonderem naturschutzfachlichen Wert lassen sich unterschieden

in Gebiete, die

  • für den Ausbau der Windenergie als Tabu-Kriterium einzustufen sind wie zum Beispiel Naturschutzgebiete (NSG) und
  • solche, in denen mit erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen ist, zum Beispiel Schwerpunktvorkommen von windenergiesensiblen Vögeln oder Fledermäusen

Grundsätzlich gilt für die Interpretation der Karte, dass Windvorranggebiete nur dort ausgewiesen werden sollten, wo mindestens gute Windverhältnisse herrschen und keine Naturschutzgründe dagegensprechen – also in den blau dargestellten Bereichen, die nicht durch Naturschutzbelange überlagert werden. Da solche Flächen ausreichend zur Verfügung stehen, um den von Baden-Württemberg geforderten Beitrag zum Ausbau der Windenergie zu leisten, wird so ein möglichst konfliktarmer und beschleunigter Ausbau der Windenergie ermöglicht.

Die dargestellten konfliktarmen Bereiche, die auf der Basis von landesweit zur Verfügung stehenden Daten ermittelt wurden, geben Hinweise für die Ausweisung von Vorranggebieten im Rahmender Regionalplanung. Sie können standortbezogene artenschutzrechtliche Untersuchungen für da jeweilige Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht (BImSchG) nicht ersetzen.

Hintergrund

Die Regionalverbände der zwölf baden-württembergischen Regionen wurden mit den Paragrafen 20 und 21 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG)[1] verpflichtet, Teilregionalpläne zu erstellen und hierin Flächen für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen.

Die Vorgaben für Windenergie leiten sich aus dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz oder WindBG) auf Bundesebene ab. Das Wind-an-Land-Gesetz legt für jedes Bundesland fest, welcher Anteil der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden muss. Baden-Württemberg muss 1,8 Prozent seiner Landesfläche entsprechend ausweisen.

In Baden-Württemberg werden diese Flächen durch die Regionalverbände ausgewiesen. Diese müssen laut KlimaG bis zum 31.05.2024 die Aufstellungsbeschlüsse für die Raumordnungspläne fassen und die Regionalpläne bis zum 25. September 2025 als Satzung beschließen.


[1] Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), Stand: 7. Februar 2023