Netzausbau mitgestalten

Bis zur Genehmigung durchläuft jedes Netzausbauvorhaben verschiedene Verfahrensschritte. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich einbringen und die Planer auf mögliche Konflikte hinweisen, desto besser können diese bei der Wahl von Trassen und Technikvarianten berücksichtigt und negative Auswirkungen zumindest reduziert werden. Insbesondere die Hinweise örtlicher Naturschützer/-innen auf potenziell betroffene Arten und Biotope sowie auf besonders empfindliche Böden können wertvoll sein.

 

Eine frühzeitige Beteiligung ist beim Netzausbau zentral. Grafik: kissundklein

Eine frühzeitige Beteiligung ist beim Netzausbau zentral. Grafik: kissundklein

Netzausbauvorhaben im Blick behalten

Welche Vorhaben in Ihrer Nähe anstehen, erfahren Sie über die offiziellen Medien der Verwaltung (Amtsblätter), den Staatsanzeiger Baden-Württemberg oder aus der Tagespresse. Auch im Internet informieren Netzbetreiber und Regierungspräsidien über aktuelle Verfahren.

 

Verfahrensschritte beim Netzausbau

  1. Am Anfang stehen die Feststellung und die rechtliche Sicherung eines Bedarfs.
  2. In einigen Fällen gibt es eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der das Vorhaben noch vor dem Start der offiziellen Genehmigungsverfahren vorgestellt wird. Bereits jetzt können Sie auf potenzielle Konflikte hinweisen und Anregungen einbringen.
  3. Sind Neubauplanungen erforderlich, wird zunächst im Raumordnungsverfahren der raumverträglichste Korridor für die Leitungstrasse bestimmt. Hierzu gibt es eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung.
  4. Das anschließende Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für ein konkretes Netzausbauvorhaben. Auch in diesem Verfahren gibt es eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Bei der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planunterlagen einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können noch bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegung eingereicht werden. Anerkannte Umweltverbände wie BUND und NABU werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung während des Verfahrens.

Schema Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
*Der Begriff Raumwiderstand beschreibt räumliche Faktoren, die Hindernisse im Sinne von rechtlichen und fachlichen Konflikten für die Planung darstellen.

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren prüft für verschiedene Trassenkorridore, wo die geringsten Konflikte mit dem Naturschutz und anderen Belangen zu erwarten sind. Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit bringen durch ihre Stellungnahmen zu den öffentlich ausgelegten Planunterlagen und im Rahmen einer Anhörung ihre Bedenken und Anregungen ein, bevor das zuständige Regierungspräsidium die verschiedenen Belange abwägt und einen Trassenkorridor festlegt.

Werden bestehende Leitungen ersetzt oder verstärkt, gibt es kein Raumordnungsverfahren. Das Genehmigungsverfahren beginnt dann mit dem Antrag des Vorhabenträgers auf das Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren entscheidet das zuständige Regierungspräsidium über die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben. Die Behörde muss dabei alle Argumente für und wider das Vorhaben berücksichtigen und gegeneinander abwägen. Verbände und die Öffentlichkeit formulieren ihre Anregungen oder Bedenken in einer Stellungnahme und diskutieren diese gegebenenfalls bei einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger. Das Regierungspräsidium leitet die Diskussion und soll dabei einen Interessensausgleich anstreben.

Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Er ist mit einer Baugenehmigung vergleichbar. Wer sich im Verfahren fristgerecht mit einer Stellungnahme gemeldet hat, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Hierbei gelten unterschiedliche Anforderungen für Naturschutzverbände und Privatpersonen.