Kurfassung: Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt müssen laut Naturschutzrecht kompensiert werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im landschaftspflegerischen Begleitplan als Bestandteil der Genehmigung festgelegt.
Für alle Eingriffe in Natur und Landschaft gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Prinzip: vermeiden vor minimieren vor ausgleichen vor ersetzen. An letzter Stelle erst sind auch Ersatzzahlungen möglich.
Eine Bilanzierung der Eingriffe in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zum Beispiel in Lebensräume oder Böden, und entsprechende Maßnahmen sind Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans und Bestandteil der Genehmigungsunterlagen.
Umfasst sind davon Maßnahmen für Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaftsbild. Beispiele sind die Schaffung von Ersatzlebensräumen oder -nahrungsflächen, die ökologische Aufwertung von forstlich genutzten Bereichen oder die Entsiegelung von Flächen. [1]
Weiterführende Informationen:
FA Wind, (2021). Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Windenergievorhaben KNE, (2024). Waldinanspruchnahme durch Windenergieanlagen
[1] https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/20210831_BWE-Broschuere_Wind_im_Forst.pdf?utm_source=WindWissenNL&utm_medium=email&utm_campaign=VA-MonatsNL_2021_10&utm_content=text